Kontraindikationen bzw. Faktoren, die gegen eine Hypnose sprechen

In welchen Fällen ist es nicht sinnvoll mit Hypnose zu arbeiten? Welche Indikatoren sprechen gegen einen sofortigen Behandlungsbeginn mit Hypnose? Bei welchen Krankheiten soll man die Hypnose nicht oder nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt anwenden?

Krankheiten/ Zustände, die gegen eine Hypnoseanwendung sprechen

  • Psychotisches Beschwerdebild, z.B. Wahn und/ oder Halluzinationen, Schizophrenie, endogene Psychosen)
  • Endogene Depressionen
  • Suizidalität (Selbstmordgefährdung)
  • Akute Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline-Störung)
  • Geistige Behinderung bzw. IQ unter 70
  • Suchterkrankungen (wie z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Schmerzmittelabhängigkeit)
  • Epilepsie
  • Nach kardiovaskulären Ereignissen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Thrombose und Embolie) sollte Hypnose erst nach 6 Monaten durchgeführt werden
  • Schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Parkinson)
  • Akute oder chronische Erkrankung, deren Auswirkungen eine aktive Teilnahme oder die körperliche Entspannungsfähigkeit stark behindern, z.B. Demenzerkrankungen, Schwerhörigkeit.

Als erschwerend für die Hypnose können sich auswirken:

  • Migräne (ggf. übersensibel z.B. auf Störgeräusche)
  • ADS/ADHS (Gehirn hat Probleme, bestimmte Frequenzen zu erzeugen)
  • Hormonelle Störungen (Schilddrüsenerkrankung und damit verbundene Medikamente sowie Hormonschwankungen in den Wechseljahren).
  • Ibuprofen (ggf. verminderte Trancefähigkeit direkt nach Einnahme)

Die Einnahme von bestimmten Psychopharmaka mindern/verhindern den Aufbau des Trancezustandes (Rücksprache mit Facharzt wird empfohlen):

  • Phasenprophylaktika (z.B. Lithium, Carbamazepin, Valproinsäure)
  • Methylphenidat (z.B. Ritalin®),
  • Hochpotente Neuroleptika (Perphenazin, Fluphenazin, Haloperidol, Benperidol)
  • Benzodiazepine

Weitere Gründe, die aktuell gegen eine Hypnosebehandlung sprechen:

  • Die Beschwerden sind so ausgeprägt, dass eine stationäre Behandlung sinnvoll ist
  • Eine psychiatrische, psychotherapeutische oder neurologische Behandlung wurde bereits begonnen und der behandelnde Arzt bzw. Therapeut gibt kein Einverständnis für eine Hypnoseanwendung
  • Es besteht keine Bereitschaft zur aktiven Teilnahme am Veränderungsprozess
  • Es besteht kein eigener Wunsch nach Veränderung